Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien, die dafür sorgen, dass Webinhalte für möglichst alle Menschen – insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen – zugänglich sind. Sie legen fest, wie Inhalte gestaltet werden müssen, damit sie von allen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Das betrifft zum Beispiel Alternativtexte für Bilder, Bedienbarkeit mit der Tastatur, klare Kontraste, einfache Sprache und Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.
Wesentliche Merkmale und Ziele der WCAG:
- Ziel: Barrierefreies Web für alle, unabhängig von Einschränkungen oder verwendeten Technologien.
- Vier Hauptprinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit.
- Richtlinien: Konkrete Empfehlungen zu Themen wie Textalternativen, Navigation, Kontrast, Fehlermeldungen etc.
- Konformitätsstufen: A, AA, AAA – je nachdem, wie viele Kriterien erfüllt sind.
Historische Entwicklung der WCAG:
- 1994: Gründung des World Wide Web Consortium (W3C), das Standards für das Web entwickelt.
- Mai 1999: Veröffentlichung der WCAG 1.0, die sich vor allem auf HTML fokussierte.
- Dezember 2008: Veröffentlichung der WCAG 2.0 – flexibler, technologieunabhängiger und weltweit anerkannt.
- Juni 2018: WCAG 2.1 – Erweiterung um Anforderungen für mobile Geräte und kognitive Einschränkungen.
- Oktober 2023: WCAG 2.2 – weitere Verbesserungen, besonders für Touchbedienung und kognitive Unterstützung.
- In Planung: WCAG 3.0, die ein neues Bewertungsmodell einführen wird (voraussichtlich ab 2027).
Auswirkungen der Web Content Accessibility Guidelines auf das Webdesign heute:
- Gesetzliche Vorgaben: Viele Länder und die EU (z.B. European Accessibility Act – EAA) sowie Deutschland (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) verpflichten öffentliche Stellen und Unternehmen, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten. Die WCAG sind hier die Grundlage.
- Modernes Webdesign: Webseiten müssen heute von Anfang an barrierefrei geplant werden. Das betrifft Layout, Navigation, Farben, Texte und Technik.
- Technologieunabhängigkeit: Die WCAG gelten nicht nur für HTML, sondern auch für PDF, Apps und andere digitale Inhalte.
Die WCAG haben das Webdesign nachhaltig verändert. Barrierefreiheit ist heute ein zentrales Qualitätsmerkmal und gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere durch den EAA und das BFSG. Die Richtlinien sorgen dafür, dass das Internet für alle offen bleibt.
Was sind die WCAG 2.0?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 sind internationale Standards für barrierefreie Webinhalte. Sie helfen, Websites so zu gestalten, dass sie für möglichst alle Menschen nutzbar sind – insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.
dark:font-[475] [hr+&]:mt-4">Die vier Hauptprinzipien der WCAG 2.0
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Wahrnehmbarkeit
- Informationen und Bedienelemente müssen so dargestellt werden, dass sie für alle wahrnehmbar sind. Das heißt zum Beispiel: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und gute Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
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Bedienbarkeit
- Alle Funktionen und die Navigation müssen für alle bedienbar sein, etwa auch mit der Tastatur. Es darf keine Elemente geben, die Anfälle auslösen (wie flackernde Lichter), und die Navigation muss logisch sein.
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Verständlichkeit
- Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein. Texte sollen einfach formuliert sein, die Navigation vorhersehbar und Fehler leicht zu erkennen und zu korrigieren.
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Robustheit
- Die Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln (z.B. Screenreader) kompatibel sein und auch in Zukunft funktionieren.
dark:font-[475] [hr+&]:mt-4">Die 12 Richtlinien der WCAG 2.0 (nach den Prinzipien geordnet)
Wahrnehmbarkeit
- Textalternativen: Für alle Nicht-Text-Inhalte (z.B. Bilder, Grafiken) muss es eine Textalternative geben.
- Zeitbasierte Medien: Für Audio- und Videoinhalte müssen Alternativen wie Untertitel oder Audiodeskriptionen angeboten werden.
- Anpassbar: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie in verschiedenen Formaten (z.B. einfacheres Layout) dargestellt werden können, ohne dass Informationen verloren gehen.
- Unterscheidbar: Inhalte müssen leicht zu sehen und zu hören sein, z.B. durch ausreichenden Kontrast oder klare Trennung von Vorder- und Hintergrund.
Bedienbarkeit
5. Per Tastatur zugänglich: Alle Funktionen der Website müssen mit der Tastatur bedienbar sein.
6. Ausreichend Zeit: Benutzer müssen genug Zeit haben, Inhalte zu lesen und zu nutzen.
7. Anfälle vermeiden: Inhalte dürfen keine Anfälle auslösen, z.B. durch blinkende oder flackernde Elemente.
8. Navigierbar: Die Navigation muss klar und verständlich sein, damit Nutzer leicht Inhalte finden und verstehen, wo sie sich befinden.
Verständlichkeit
9. Lesbar: Inhalte müssen lesbar und verständlich sein.
10. Vorhersehbar: Die Bedienung und das Aussehen der Website müssen vorhersehbar sein.
11. Hilfestellung bei der Eingabe: Nutzer müssen Fehler erkennen und korrigieren können, z.B. durch klare Fehlermeldungen.
Robustheit
12. Kompatibel: Die Inhalte müssen mit verschiedenen Hilfsmitteln und Technologien kompatibel sein und auch in Zukunft funktionieren.
Hinweis: In späteren Versionen (WCAG 2.1, 2.2) wurden weitere Richtlinien ergänzt, sodass dort 13 Richtlinien gelistet sind. In der WCAG 2.0 sind es aber 12 Richtlinien.
Diese Richtlinien helfen, digitale Inhalte für alle zugänglich und nutzbar zu machen.
Was unterscheidet die WCAG 2.1 von den WCAG 2.0?
Der Hauptunterschied zwischen WCAG 2.1 und WCAG 2.0 besteht darin, dass WCAG 2.1 die bestehenden Richtlinien von WCAG 2.0 um 17 neue Erfolgskriterien erweitert, um die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern und insbesondere auf neue technologische Entwicklungen und Bedürfnisse einzugehen.
Wichtige Unterschiede im Überblick:
- Mobile Barrierefreiheit: WCAG 2.1 berücksichtigt explizit die Nutzung von Webinhalten auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets. Das war in WCAG 2.0 noch kein Schwerpunkt.
- Verbesserungen für Menschen mit Sehbehinderungen: Neue Kriterien sorgen dafür, dass Inhalte auch bei starker Vergrößerung oder auf kleinen Bildschirmen nutzbar bleiben (z.B. „Reflow“: Inhalte passen sich an, ohne dass man horizontal scrollen muss).
- Eingabemodalitäten: WCAG 2.1 führt eine neue Richtlinie (2.5) ein, die auch andere Eingabemöglichkeiten wie Touchscreen und Spracheingabe berücksichtigt, nicht nur die Tastatur.
- Kognitive und Lernbehinderungen: Es gibt neue Kriterien, die darauf abzielen, Inhalte für Menschen mit kognitiven oder Lernbehinderungen besser zugänglich zu machen.
- Rückwärtskompatibilität: WCAG 2.1 ist rückwärtskompatibel. Wer die WCAG 2.1 erfüllt, erfüllt automatisch auch die WCAG 2.0.
Zusammengefasst:
Zusammengefasst baut WCAG 2.1 auf WCAG 2.0 auf und ergänzt diese um Anforderungen für mobile Nutzung, verschiedene Eingabemöglichkeiten, Sehbehinderungen und kognitive Einschränkungen. Damit ist WCAG 2.1 aktueller und umfassender als WCAG 2.0.
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Zu WCAG 3.0 (offiziell: W3C Accessibility Guidelines 3.0) ist bereits vieles bekannt, auch wenn die Richtlinie noch nicht fertig ist und sich weiter in Entwicklung befindet.
Bekanntes zu WCAG 3.0:
- Neuer Name und Fokus: Die Bezeichnung ändert sich von „Web Content Accessibility Guidelines“ zu „W3C Accessibility Guidelines“, um den breiteren Anwendungsbereich zu betonen – also nicht nur Webinhalte, sondern auch Apps, Tools, Geräte und neue Technologien wie Virtual Reality.
- Neue Struktur und Bewertung: WCAG 3.0 führt ein neues Bewertungsmodell ein, das sich von den bisherigen Konformitätsstufen A/AA/AAA zu „Bronze, Silver, Gold“ entwickelt. Ziel ist es, mehr Flexibilität und Klarheit bei der Bewertung von Barrierefreiheit zu schaffen.
- Ergebnisorientierung: Statt „Erfolgskriterien“ gibt es nun „Outcomes“ – messbare Ziele, die erreicht werden sollen. So können Inhaltsersteller besser nachvollziehen, was sie konkret umsetzen müssen.
- Erweiterter Geltungsbereich: Die neuen Richtlinien sollen auch kognitive Einschränkungen, neue Technologien und verschiedene Nutzungsszenarien besser abdecken.
- Koexistenz mit WCAG 2.x: WCAG 3.0 wird die bisherigen Standards (2.0, 2.1, 2.2) nicht sofort ersetzen, sondern parallel weiter bestehen. Besonders für rechtliche und regulatorische Zwecke bleibt WCAG 2.x zunächst die Referenz.
Zeitplan und Veröffentlichung:
- Entwicklungsstatus: WCAG 3.0 ist aktuell (Stand Juni 2025) noch ein Arbeitsentwurf. Es gibt noch keine feste Veröffentlichung als offizieller Standard.
- Zeitrahmen: Die Entwicklung verläuft in einem agilen Prozess. Die Arbeitsgruppe plant, im Laufe des Jahres 2025 mehrere Richtlinien weiterzuentwickeln und neue Erfahrungen zu sammeln. Ein konkreter Zeitplan für die Veröffentlichung wird frühestens im September 2025 erwartet.
- Prognose: Bis zur endgültigen Empfehlung (W3C Recommendation) wird es noch mehrere Jahre dauern. Einige Experten erwarten die Veröffentlichung frühestens 2027 oder später.
WCAG 3.0 verspricht eine grundlegende Modernisierung und Erweiterung der Barrierefreiheitsstandards. Die Veröffentlichung als offizieller Standard ist aber noch nicht absehbar und wird voraussichtlich erst in einigen Jahren erfolgen. Bis dahin bleibt WCAG 2.x der Maßstab für digitale Barrierefreiheit.
Link zum Original-Beitrag: WCAG – Web Content Accessibility Guidelines